Windhund BEM Das Hamburger Modell

Das Hamburger Modell – Die stufenweise Wiedereingliederung

Die stufenweise Wiedereingliederung – auch Hamburger Modell genannt – ist eine Möglichkeit Arbeitnehmer nach langem Krankenstand wieder in den Betrieb zu integrieren. Primär wird sie als Maßnahme des BEM’s umgesetzt, kann jedoch auch davon losgelöst vereinbart werden. Der Kern des Modells ist, dass der oder die Erkrankte mit einer stark reduzierten Arbeitszeit wieder in den Betrieb zurückkehrt und dann langsam wieder zur vollen Arbeitsfähigkeit zurück findet.

Wer das Hamburger Modell in Anspruch nehmen kann:

Personen, die eine gesetzliche Krankenversicherung (DE) haben, können das Hamburger Modell in Anspruch nehmen. Dafür muss ein längerer Krankenstand (mindestens sechs Wochen) festgestellt werden. Wichtig ist, der oder die Betroffene ist für die Dauer des Modells noch offizielle arbeitsunfähig. Es gibt keine Entlohnung von Seiten des Betriebes, sondern ein Entgeltfortzahlung. Das ist einerseits vorteilhaft für den Arbeitgeber, da er keine Kosten trägt, andererseits bedeutet keine Lohnzahlung theoretisch auch, keine Anweisungen, was im täglichen Arbeitsumfeld problematisch werden kann.

Die Umsetzung des Hamburger Modells:

Ärztliche Empfehlung:

In der Regel wird die stufenweise Wiedereingliederung von einem Arzt oder dem Betriebsarzt empfohlen. Der Vorschlag kann jedoch auf vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber kommen. In diesem Fall, sollte jedoch ein Arzt in den Prozess involviert werden, der eine positive Prognose bescheinigt. Er bescheinigt, dass eine stufenweise Aufnahme der Arbeit, bis hin zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, möglich ist.

 

Vorgespräch:

Im Vorgespräch werden die Wünsche des Arbeitnehmers sowie die Möglichkeiten des Arbeitgebers realistisch diskutiert und geklärt, ob das Hamburger Modell in Frage kommt.

 

Zustimmung aller Parteien:

In einem ersten Schritt, müssen alle Parteien der stufenweisen Wiedereingliederung zustimmen. Das sind: Der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, die Krankenkasse und der behandelnde Arzt bzw. Betriebsarzt. Wichtiger Unterschied zum BEM: der Arbeitgeber, kann das Modell ablehnen. Alle Parteien haben ein Rücktrittsrecht.

 

Erstellung des Wiedereingliederungsplanes:

Es obliegt dem Arzt einen Wiedereingliederungsplan zu erstellen. Dieser umfasst  den zeitlichen Rahmen von Anfang bis Ende (zwischen wenigen Wochen und sechs Monaten), weiters definiert er die einzelnen Stufen. Nicht selten beginnt der Plan damit, dass der oder die Erkrankte für einen Tag und nur für ein paar Stunden an den Arbeitsplatz zurückkehrt. Der Arzt sollte auch stufenweise definieren, welche Arbeiten übernommen werden können und welche nicht.

 

Antrag stellen:

Im letzten Schritt wird der Antrag an die gesetzliche Krankenkasse gestellt.

Zusammengefasst

Das Hamburger Modell ist eine Art, wie Sie das Betriebliche Eingliederungsmanagement bei Ihnen im Unternehmen umsetzen können. Sollten Sie mehr zum Thema wissen wollen, empfehlen wir unseren Übersichts-Artikel zum Thema BEM. 

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