BGM meets Nachhaltigkeits-Berichterstattung
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) wurde im Rahmen des European Green Deal eingeführt, um die EU bis 2050 klimaneutral zu machen.

Inhaltsverzeichnis
1. Hintergrund – Nachhaltigkeit in der Unternehmensführung2. CSRD – Der Nachhaltigkeitsbericht wird zur Pflicht3. Nationale Umsetzung in Deutschland und Österreich4. Einfluss auf das Betriebliche Gesundheitsmanagement5. Für das BGM relevante Aspekte aus der CSRD6. Wie BGM-Manager:innen aus der CSRD Nutzen für ihre Initiativen ziehen können.7. Zusammenfassung
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Damit geht die wirtschaftliche Loslösung von der Nutzung fossiler Ressourcen einher, aber auch eine Zunahme unternehmerischer Verantwortung in verschiedenen Bereichen eines Unternehmens – von der Lieferkette über die Personalstrategie bis hin zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM). Zwar wurden BGM-Maßnahmen bislang in erster Linie von einem sozialen und ökonomischen Blickwinkel betrachtet – jedoch rückt nun auch der Nachhaltigkeitsaspekt verstärkt in den Vordergrund. Dabei sind Mitarbeiter:innen nicht nur als eine zentrale Ressource zu betrachten, sondern sind gleichzeitig ein Spiegelbild der gelebten Unternehmenskultur. Eine nachhaltige Unternehmensführung nimmt daher auch Einfluss auf die Arbeitsbedingungen, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Belegschaft.
Die Richtlinie verlangt eine standardisierte, nicht-finanzielle Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die ökologische, soziale und governancebezogene Aspekte (ESG) umfasst.
Dieser Artikel zeigt, wie die neue EU-Richtlinie zur CSRD das BGM betrifft, welche Anforderungen auf deutsche und österreichische Unternehmen zukommen und welche Chancen sich hieraus für BGM-Manager:innen ergeben. Abschließend erfahren Sie, wie Windhund 365 bei der ganzheitlichen Umsetzung unterstützen kann.
1. Hintergrund – Nachhaltigkeit in der Unternehmensführung
Unternehmen sehen sich heutzutage mit einem deutlich erweiterten Verantwortungsbereich konfrontiert. ESG-Kriterien und andere Berichtsstandards wie die GRI (Global Reporting Initiative) oder SASB (Sustainability Accounting Standards Board) rücken immer stärker in den Vordergrund. Auf europäischer Ebene spielt seit einigen Jahren die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) eine bedeutende Rolle. Diese machte Berichterstattung von Kennzahlen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Diversität im Vorstand für große Unternehmen zum Pflichtprogramm.
Doch die Anforderungen an eine aussagekräftige Nachhaltigkeitsberichterstattung sind mit den steigenden gesellschaftlichen und politischen Erwartungen gewachsen – und damit wurden auch die gesetzlichen Vorgaben erweitert und konkretisiert. Genau an dieser Stelle setzt die CSRD an, die ab 2024 nach und nach in Kraft tritt und deutlich umfangreichere Berichts- und Transparenzpflichten mit sich bringt.
2. CSRD – Der Nachhaltigkeitsbericht wird zur Pflicht
Die EU-Kommission hat die CSRD als Weiterentwicklung und Ersatz der bisherigen NFRD konzipiert. Mit der neuen Richtlinie verfolgt die EU einen ambitionierten Plan: Sie möchte europaweit vergleichbare, aussagekräftige und verlässliche Nachhaltigkeitsberichte etablieren, die über reine Finanzdaten hinausgehen und tief in die ökologischen und sozialen Auswirkungen unternehmerischen Handelns einblicken lassen.
Wichtige Eckpunkte der CSRD
- Erweiterter Adressatenkreis Anders als die NFRD, die sich vorrangig an große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden richtet, gilt die CSRD ab dem Geschäftsjahr 2025 für große Unternehmen, also jene, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen: Bilanzsumme > 25 Mio. €, Nettoumsatz > 50 Mio. €, Mitarbeitende > 250
- Ausweitung der Berichtsinhalte Neben den klassischen Themen – CO₂-Emissionen, Umwelt- und Sozialstandards, Diversität, Governance – gewinnen Aspekte der Wertschöpfungskette und des gesamten Lebenszyklus an Bedeutung. Es soll deutlich werden, wie Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit nachhaltig gestalten – und zwar sowohl in der internen Organisation als auch bei externen Partnern.
- Verpflichtung zur externen Prüfung Nachhaltigkeitsberichte müssen künftig extern geprüft und testiert werden, was deren Verbindlichkeit und Glaubwürdigkeit signifikant erhöht. Für die Konformitäts-Kontrolle ist eine akkreditierte unabhängige Prüf- oder Zertifizierungsstelle zuständig.
- Einheitliche Berichtsstandards Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat den Auftrag erhalten, Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS = European Sustainability Reporting Standards) zu entwickeln. Diese legen konkret fest, wie Unternehmen ihre Daten erheben und welche Kennzahlen sie berichten müssen.
- Stufenweise Einführung Die CSRD wird je nach Unternehmensgröße in Etappen in Kraft treten. Die zeitliche Staffelung ist vor allem für KMU relevant, die Zeit benötigen, um Strukturen und Kapazitäten für ein professionelles Nachhaltigkeitsrepoyting aufzubauen. Bereits jetzt sind KMU indirekt betroffen, da berichtspflichtige Unternehmen Daten von ihren Zulieferern einfordern, etwa zum CO₂-Fußabdruck, um die eigenen Berichtsanforderungen zu erfüllen.
3. Nationale Umsetzung in Deutschland und Österreich
In Deutschland ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch das CSRD-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) bereits seit 2017 geregelt und im Handelsgesetzbuch (HGB) verankert. Mit Inkrafttreten der CSRD folgt eine Anpassung der bestehenden Gesetzestexte. Die großen Unternehmen und börsennotierten Konzerne kennen bereits formale Berichtsprozesse, müssen diese jedoch nun um zusätzliche, detailliertere Indikatoren ergänzen.
Auch in Österreich gab es schon vor der CSRD erste gesetzliche Grundlagen zur nicht-finanziellen Berichterstattung, implementiert über das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG), das ebenfalls auf der NFRD fußt.
Die Grundzüge und Vorgaben der CSRD müssen in allen Mitgliedstaaten identisch oder zumindest äquivalent umgesetzt werden. Daher sind die Unterschiede zwischen der deutschen und der österreichischen Gesetzeslage eher klein. Feinheiten ergeben sich durch die jeweilige nationale Auslegung und Einbindung in bestehende Gesetze. Tendenziell ähneln sich jedoch die Anforderungen und der zeitliche Fahrplan für die Umsetzung. Grundsätzlich hätte die Implementierung der CSRD in das jeweilige nationale Recht aller EU-Mitgliedsstaaten bereits im Juli 2024 erfolgen müssen. Diese Frist wurde von vielen – darunter auch Österreich – nicht eingehalten. Ein offizielles Datum für die Veröffentlichung des Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes (NaBeG) gibt es derzeit nicht.
4. Einfluss auf das Betriebliche Gesundheitsmanagement
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist die Planung, Implementierung sowie der Ausbau betrieblicher Strukturen, mit dem Ziel, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Mitarbeiter:innen langfristig zu erhalten und zu fördern. Laut WHO impliziert dies einen Zustand vollkommenen physischen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht bloß das Fehlen von Krankheit und Gebrechen. BGM umfasst neben konkreten Maßnahmen wie Bewegungs- und Ernährungsprogrammen, Stressmanagement und ergonomische Arbeitsplatzgestaltung auch strategische Ansätze zur Schaffung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen.
Mit der Einführung der CSRD gewinnt das BGM an Bedeutung, da es eine Schnittstelle zu mehreren Nachhaltigkeitsaspekten bildet:
- Soziale Verantwortung Die Gesundheit und das Wohlbefinden der Belegschaft gehören zu den Kernelementen der „sozialen“ Säule der Nachhaltigkeit. Darunter versteht man unter anderem die Förderung von Chancengleichheit, starker Gemeinschaften und sozialer Gerechtigkeit. Ein professionelles BGM belegt das ernsthafte Engagement eines Unternehmens in diesen Bereichen.
- Gesundheits-Kennzahlen im Reporting Unternehmen müssen in ihren Nachhaltigkeitsberichten klar belegen, wie sie die Zufriedenheit, Gesundheit und Entwicklung ihrer Mitarbeiter:innen fördern. Relevante Kennzahlen könnten z. B. Krankheitsquote, Fluktuationsrate, Anzahl teilnehmender Mitarbeiter:innen an BGM-Programmen, Ergebnisse von Mitarbeiter:innenbefragungen oder betrieblichen Gesundheits-Checks sein.
- Arbeitssicherheit und Arbeitsbedingungen Aspekte wie Unfallvermeidung, ergonomische Arbeitsplätze und eine faire Arbeitszeitgestaltung stehen eng im Zusammenhang mit dem betrieblichen Gesundheitsmanagement. Auch diese Punkte werden künftig stärker in das Reporting einfließen.
- Diversity und Inklusion Eine gesundheitsförderliche Unternehmenskultur berücksichtigt auch Diversität, Geschlechtergerechtigkeit und die Bedürfnisse von Menschen mit besonderen Anforderungen (z. B. Behinderungen). BGM-Konzepte können ein Schlüsselinstrument sein, um eine inklusive Arbeitswelt zu schaffen.
5. Für das BGM relevante Aspekte aus der CSRD
Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit: Bei der Erstellung des CSRD-Berichts ist eine sogenannte „doppelte Wesentlichkeit“ zu berücksichtigen. Damit ist eine Darstellung von Informationen, die sowohl Innen- als auch Außenperspektive betreffen, gemeint.
- Welche Auswirkungen hat die eigene unternehmerische Tätigkeit auf Mensch und Umwelt?
- Welche Auswirkungen haben Nachhaltigkeitsmaßnahmen auf den Unternehmenserfolg?
Für das BGM heißt das konkret, dass Unternehmen darlegen müssen, wie sie die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit ihrer Mitarbeitenden schützen und wie eine gesunde Belegschaft positiv zum Unternehmenserfolg und zur Resilienz des Unternehmens beiträgt.
Verbindliche Kennzahlen: Durch die ESRS sind verbindlichere Kennzahlen festgelegt. BGM-Manager:innen sollten sich frühzeitig informieren, welche Indikatoren im Bereich Gesundheit gefordert werden. Beispiele dafür sind:
- Fehlzeiten und Krankheitsraten
- Unfallstatistiken
- Ergebnisse aus Mitarbeiterzufriedenheitsbefragungen
- Beteiligungsquote an unternehmensinternen Präventionsprogrammen
- Psychische Gesundheit (z. B. Stresslevel, Burnout-Raten)
Strategische Einbindung: Da die CSRD dem BGM durch neue Berichtspflichten mehr Sichtbarkeit verschafft, steigt das BGM vom Status einer freiwilligen Zusatzleistung zu einem entscheidenden Element einer ganzheitlichen Nachhaltigkeitsstrategie auf. BGM-Manager:innen sollten dementsprechend proaktiv ihre Programme und Erfolge in den allgemeinen Unternehmensberichten positionieren und somit dem Unternehmen präsentieren.
6. Wie BGM-Manager:innen aus der CSRD Nutzen für ihre Initiativen ziehen können.
- Anknüpfungspunkt für Budget und Ressourcen Je größer die Bedeutung des BGM in den Nachhaltigkeitsberichten, desto eher lassen sich Entscheider:innen von Investitionen in Programme oder Tools überzeugen. Denn BGM rückt stärker in den Fokus, wenn es Teil einer gesetzlichen Berichtspflicht ist und nachweislich zum Unternehmenserfolg beiträgt.
- Integration in die Gesamtstrategie Durch die notwendige Verzahnung von BGM-Maßnahmen mit dem Nachhaltigkeitsbericht entstehen wertvolle Synergien. Klug wäre eine Intensivierung der Kommunikation von BGM-Manager:innen mit anderen Abteilungen, wie HR, Compliance und Nachhaltigkeits- oder Umweltverantwortlichen. Das schafft ein gemeinsames Verständnis und sorgt für mehr Effizienz im gesamten Unternehmen.
- Messbarkeit und Nachweisbarkeit Eines der Haupthindernisse für BGM war lange die (vermeintlich) schwierige Quantifizierung von Erfolgen. Die CSRD legt jedoch einen klaren Rahmen fest, wie BGM-Ergebnisse in aussagekräftige Kennzahlen übersetzt und extern geprüft werden können. Das stärkt die Glaubwürdigkeit und Legitimation von BGM-Programmen.
- Reputationssteigerung Unternehmen, die ein ambitioniertes BGM in ihren Nachhaltigkeitsberichten vorweisen, profitieren von einem positiven Image am Arbeitsmarkt. Mitarbeiter:innengewinnung und -bindung können durch glaubwürdige Gesundheitsprogramme deutlich erleichtert werden – ein wichtiger Faktor in Zeiten des Fachkräftemangels.
Vorteile für BGM-Manager:innen im Kontext CSRD
- Nachweisbare Wirkung Dank der automatisierten Datenerfassung und Auswertung können BGM-Manager:innen gegenüber der Unternehmensführung und später im Nachhaltigkeitsbericht den Wert der Maßnahmen belegen. Indem man aufzeigt, wie viele Mitarbeiter:innen an bestimmten Programmen teilnehmen, welche Verbesserungen in Bezug auf Stressresilienz oder Fitness erreicht wurden, wird BGM messbar und anschaulich.
- Ganzjährige Relevanz Durch den kontinuierlichen Ansatz von Windhund 365 ist das Thema Gesundheit fester Bestandteil der Unternehmenskultur. Damit leistet das Programm einen echten Beitrag zur sozialen Nachhaltigkeit Ihres Unternehmens.
- Flexibilität in der Themenauswahl Windhund 365 deckt ein breites Spektrum gesundheitlicher und sozialer Aspekte ab. So können Unternehmen gezielt diejenigen Themen hervorheben, die in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie und -berichterstattung Priorität haben.
7. Zusammenfassung
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) revolutioniert die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU und macht das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) zu einem zentralen Bestandteil unternehmerischer Verantwortung. Unternehmen müssen künftig verbindlich über ESG-Aspekte berichten, einschließlich Gesundheitskennzahlen wie Fehlzeiten und Zufriedenheit der Mitarbeitenden. Diese Entwicklung bietet Chancen für BGM-Manager:innen, ihre Maßnahmen strategisch zu positionieren, messbar zu machen und als Schlüsselelement der Unternehmensführung zu etablieren.
Durch das Programm von Windhund 365 können Unternehmen innovative BGM-Lösungen integrieren, die nicht nur die Gesundheit der Belegschaft fördern, sondern auch in die CSRD-konforme Nachhaltigkeitsstrategie einfließen – ein klarer Wettbewerbsvorteil in Zeiten steigender Anforderungen und Fachkräftemangels.



