
Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Präambel
Windhund betreibt digitale Plattformen zur Unterstützung des betrieblichen Gesundheitsmanagements in Unternehmen. Der Zugang ist exklusiv für Unternehmen möglich, welche ihren Mitarbeitern ein Angebot zur Förderung der Gesundheit und zum Aufbau der Gesundheitskompetenz zur Verfügung stellen. Die Kunden erhalten über Windhund einen Zugang zur Plattform, welchen sie wiederum ihren Mitarbeitern (im Folgenden „Mitarbeiter“ genannt) zur Verfügung stellen können.
1. Geltung
1.1. Vertragsgrundlagen. Windhund schließt Verträge und erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der von Windhund erstellten schriftlichen Angebote, sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger in das Angebot einbezogener Beschreibungen von Leistungen (z.B. individuelle Unterlagen oder allgemeine Folder), Preislisten sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit diese nicht bloß projektspezifisch sind (z.B. individuelle Unterlagen) für alle Rechtsbeziehungen zwischen Windhund und dem Auftraggeber und liegen sohin ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen zwischen Windhund und dem jeweiligen Auftraggeber in der jeweils aktuellsten Fassung zugrunde, auch wenn auf diese Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird.
1.2. Zukünftige Änderungen. Änderungen der Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Windhund werden dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht binnen zwei Wochen widerspricht.
Ab Gültigkeit der neuen Vereinbarung gelten die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle anderen noch laufenden Verträge.
1.3. Zusatzvereinbarungen. Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
1.4. Vertragsbestandteile von Seiten des Auftraggebers. Von Seiten des Auftraggebers kommende Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt werden selbst bei Kenntnis von Windhund nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von Windhund in das Angebot integriert oder von Windhund zum Beispiel durch Verweise auf diese Vorgaben sonst ausdrücklich akzeptiert werden.
Von Seiten des Auftraggebers kommende rechtsgestaltende Elemente, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, werden selbst bei Kenntnis von Windhund nur dann wirksam, wenn diese von Windhund mit einem diese Rechtstexte ausdrücklich umfassenden Zusatzvermerk (wie z.B. „AGB akzeptiert“) angenommen werden. Ansonsten widerspricht Windhund der Einbeziehung von rechtsgestaltenden Elementen, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, des Auftraggebers ausdrücklich. Die bloße Annahme von Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt des Auftraggebers durch Windhund bewirkt daher keine Annahme von Rechtstexten des Auftraggebers, selbst wenn diese Vorgaben rechtsgestaltende Elemente beinhalten (wie z.B. „Es gelten unsere AGB.“).
1.5. Vorgehen bei Widersprüchen. Für den Fall von Widersprüchen zwischen dem Angebot, etwaigen Beschreibungen von Leistungen (projektspezifische Unterlagen, allgemeine Unterlagen), etwaigen Preislisten und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Windhund gelten diese in der genannten Reihenfolge. Die individuelleren Bestandteile ändern daher die generelleren Bestandteile des Vertrages automatisch ab.
Für den Fall von Widersprüchen zwischen Vertragselementen von Windhund und von Vertragselementen des Auftraggebers gehen alle Vertragselemente von Windhund vor.
1.6. Vorgehen bei Unwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss
2.1. Angebot durch Windhund. Angebote von Windhund an den Auftraggeber, z.B.: in Form eines individuellen Angebots an den Auftraggeber oder eines nicht individualisierten Angebots wie eines Bestellscheins, Katalogs oder Webshops, sind ausnahmslos freibleibend und unverbindlich.
2.2. Angebot durch den Auftraggeber. Erteilt der Auftraggeber aufgrund eines Angebots oder auch unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot von Windhund, also z.B. bei Zusatzaufträgen in laufenden Geschäftsbeziehungen, einen Auftrag, so ist der Auftraggeber an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei Windhund gebunden.
2.3. Annahme durch Windhund. Der Vertrag kommt daher immer erst durch die Annahme des Auftrags durch Windhund zustande. Die Annahme hat grundsätzlich durch Auftragsbestätigung, zu erfolgen, es sei denn, dass Windhund z.B. durch für den Auftraggeber ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass Windhund den Auftrag annimmt. Eine bloße Bestätigung des Zugangs des Auftrages stellt noch keine Auftragsannahme dar.
2.4. Zugang. Wenn zur Angebotslegung und zur Annahme elektronische Kommunikationsmittel oder ein elektronisches Auftragsverwaltungssystem verwendet wird, zu welchem beide Parteien Zugang haben, gelten Erklärungen, welche an Werktagen, d. h. Montag bis Freitag, ausgenommen österreichische Feiertage, zwischen 8:00 bis 16:00 Uhr abgegeben werden, als am selben Tag, Erklärungen ,welche außerhalb dieser Zeiten abgegeben werden, als am nächsten Werktag um 8:00 Uhr zugegangen.
2.5. Informationen für Vertragsabschlüsse. Die in § 9 Abs 1 Z 1-4 ECG normierten Informationspflichten von Windhund werden abbedungen.
3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1. Erfüllungsort. Erfüllungsort ist der Sitz von Windhund.
3.2. Leistungsumfang. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der sich aus allen Vertragsbestandteilen ergebenden schriftlichen Leistungsbeschreibung von Windhund. Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z.B. Präsentationsunterlagen, Websites oder Kataloge) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen zu überprüfen. Nach Erteilung des Auftrags sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können insbesondere zur Änderung von Preisen, Fristen und Terminen führen.
3.3. Fachgerechte Leistung. Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet Windhund eine fachgerechte Ausführung nach Maßgabe des Zeitpunktes der Angebotslegung. Innerhalb des Rahmens der schriftlichen Leistungsbeschreibung hat Windhund bei der Ausführung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Ausführung bestehen.
3.4. Austauschbare Leistungen. Soweit dies mit den Zielen des Auftrages im Einklang steht, ist Windhund berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen.
3.5. Fremdleistungen. Windhund ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, oder sich bei der Erbringung der Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen (Fremdleistung).
3.6. Vereinbarte Fremdleistungen. Wenn die Leistungen von Windhund vereinbarungsgemäß auf konkret festgelegten Leistungen, Komponenten oder Rechten Dritter aufbauen, dann stellen diese Leistungen, Komponenten oder Rechte eine vereinbarte Fremdleistung dar. In diesem Fall besteht die vertragliche Verpflichtung von Windhund ausschließlich in der fachgerechten Beauftragung, Koordinierung und Bearbeitung, nicht jedoch in der fachgerechten Ausführung der vereinbarten Fremdleistungen.
3.7. Teilbare Leistungen. Bei teilbaren Leistungen ist Windhund berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
3.8. Termine und Fristen. Von Windhund angegebene Termine oder Fristen sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
3.9. Vertragslaufzeit. Die Vertragsdauer beginnt mit der Freischaltung des Windhund 365 Zugangs und wird über den im Angebot angegebenen Nutzungszeitraum abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch jeweils um einen Verlängerungszeitraum gleicher Dauer, wenn es nicht schriftlich innerhalb der Kündigungsfrist vor Ende des angegebenen Nutzungszeitraums vom Kunden oder von Windhund gekündigt wird.
3.10. Ordentliche Kündigung: Die ordentliche Kündigung ist unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit möglich.
3.11. Treuepflichten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, das Ansehen des jeweils anderen Vertragspartners zu fördern und insbesondere gegenüber Dritten keine Kritik an dem jeweils anderen Vertragspartner zu üben. Diese Verpflichtung gilt immerwährend über ein etwaiges Vertragsende hinaus.
3.12. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse – insbesondere Säumigkeit des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie für Windhund unvorhersehbare und unabwendbare Verzögerungen bei Windhund oder den Auftragnehmern von Windhund – verlängern Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer des unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in einem solchen Fall notwendigen organisatorischen Maßnahmen. Davon hat Windhund den Auftraggeber schriftlich in Kenntnis zu setzen.
3.13. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat Windhund unverzüglich, ohne Aufforderung und in weiterverarbeitbarer Form alle Informationen schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen, die für die Erbringung der Leistungen durch Windhund erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere die Bereitstellung eines Ansprechpartners zur Vertragsabwicklung, die Beistellung von Unterlagen, Zugängen, Materialien und Einrichtungen, die Abstimmung bei Auftragsdetails und die Abnahme (Freigabe) von Teilleistungen und Leistungen. Wenn die Notwendigkeit der Bereitstellung von Informationen oder Leistungen durch den Auftraggeber erst während der Erbringung der Leistungen durch Windhund bekannt wird, hat der Auftraggeber diese unverzüglich nachzureichen. Der Auftraggeber hat die von ihm beigestellten Informationen und Leistungen selbst auf deren Tauglichkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen. Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch mangelhafte, verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, und insbesondere auch für den Windhund dadurch entstehenden Mehraufwand. Sofern Windhund aufgrund mangelhafter, verspäteter oder unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers die Leistungen nicht vereinbarungsgemäß ausführen kann, ist Windhund unbeschadet anderer Rechte auch berechtigt, die Ausführung der Leistung zu unterbrechen, andere Leistungen für andere Auftraggeber einzuschieben und erst nach Abschluss dieser Leistungen die Ausführung der Leistungen für den Auftraggeber, soweit dieser seine Mitwirkungspflichten bis dahin erfüllt hat, fortzusetzen, wodurch sich alle Termine und Fristen verschieben. Wird Windhund von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit vom Auftraggeber beigestellten Informationen oder Leistungen in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber Windhund zudem schad- und klaglos zu halten und bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen.
3.14. Rechte an den Leistungen. Grundsätzlich stehen alle Rechte an den vereinbarten Leistungen Windhund bzw. den Lizenzgebern von Windhund zu. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes im mit Windhund vereinbarten bzw. von den Lizenzgebern vordefinierten Umfang zu nutzen. Für den Fall, dass der Lizenz Umfang nicht vereinbart wurde, umfasst dieser die nicht exklusive, kein Recht zur Sublizenzierung oder Weitergabe an Dritte (bzw. verbundene Unternehmen) beinhaltende Nutzung zum eigenen Gebrauch im Unternehmen des Auftraggebers, wobei das Recht zur Bearbeitung auf das gesetzlich unverzichtbare Minimum eingeschränkt ist.
3.15. Recht auf das Endprodukt. Der Auftraggeber hat nur ein Recht auf die Nutzung der Leistung in der vereinbarten Form als Endprodukt, nicht jedoch auf den Erhalt der zur Erstellung der Leistungen notwendigen Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse etc. Soweit dies nicht vereinbart wurde, hat Windhund auch keine Verpflichtung, diese Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse usw. nach Abschluss der Arbeiten aufzubewahren.
3.16. Referenz. Windhund ist berechtigt, auf allen von Windhund für den Auftraggeber erstellten Leistungen auf Windhund und allenfalls auf einen anderen Urheber hinzuweisen und vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs im Rahmen der eigenen Werbemittel von Windhund Daten wie Namen und Logo des Auftraggebers, Projektbeschreibung, Projektabbildungen und Ähnliches als Referenz bzw. als Hinweis auf die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber zu verwenden, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgelt zustehen würde.
4. Entgelt
4.1. Preise. Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle von Windhund in Euro zzgl.Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.
4.2. Zusatzleistungen. Alle Leistungen von Windhund, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, wie insbesondere später vereinbarte Zusatzleistungen, werden gesondert entlohnt.
4.3. Teilleistungen. Darüber hinaus ist Windhund berechtigt, Teilleistungen zu verrechnen.
4.4. Preisanpassung. Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit sowie bei Verträgen mit automatischer Verlängerung der Vertragsdauer ist Windhund berechtigt, jährlich eine angemessene Preisanpassung auf Basis des von der Statistik Austria monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindex oder eines an dessen Stellte tretenden Indexes vorzunehmen. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die Indexzahl, die sich für das jeweilige Monat vor dem Monat des Vertragsabschlusses errechnet. Schwankungen der Indexzahl nach unten bleiben unberücksichtigt. Die Preisanpassung erfolgt jeweils zum Ende des Kalenderjahres. Auch sonst ist Windhund berechtigt, nach Vertragsabschluss eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen, wenn sich die Kosten Leistungen der Leistungen um mehr als 3 % erhöhen, ohne dass dies von Windhund beeinflussbar ist. Die Kostenerhöhung ist von Windhund nachzuweisen, die fehlende Möglichkeit der Beeinflussung glaubhaft zu machen.
4.5 Rabatte und Förderungen. Sollte für den ersten Abrechnungszeitraum ein Rabatt oder eine Förderung vereinbart worden sein, entsteht daraus kein automatischer Anspruch auf die gleiche Vergünstigung in den Folgejahren.
4.6. Ungerechtfertigter Rücktritt. Für den Fall, dass der Auftraggeber von seinem Auftrag ohne krass grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden von Windhund ganz oder teilweise zurücktritt, gebührt Windhund trotzdem das vereinbarte Honorar. Windhund muss sich in diesem Fall lediglich Ersparnisse aus noch nicht getätigten Zukäufen anrechnen lassen. Dasselbe gilt, wenn Windhund aus einem in der Sphäre des Auftraggebers liegenden wichtigen Grund vom Vertrag zurücktritt.
5. Zahlung
5.1. Fälligkeit Die Rechnungen von Windhund sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig.Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.
5.2. Zahlbarkeit. Die Rechnungen von Windhund sind binnen 30 Tagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
5.3. Zahlbarkeit bei Online-Geschäften. Bei Online-Geschäften sind die Rechnungen von Windhund mit der Auftragserteilung zu bezahlen.
5.4. Überweisung. Grundsätzlich hat die Zahlung durch Überweisung auf das Bankkonto zu erfolgen. Eine Barzahlung ist ausgeschlossen.
5.5. Sonstige Zahlungsarten. Der Auftraggeber ist weiters berechtigt, alle anderen von Windhund angebotenen Zahlungsmittel zu nutzen. Die Belastung erfolgt dabei im Augenblick der Bezahlung durch den Auftraggeber.
5.6. Vereinbarte Fremdleistungen. Windhund ist berechtigt, die Fremdleistung nach eigener Wahl sowohl im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers als auch auf eigene Rechnung oder auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen. Sofern Windhund den Vertrag im eigenen Namen und bzw. oder auf eigene Rechnung schließt, erfolgt dies ausschließlich im Interesse des Auftraggebers zwecks vereinfachter Vertrags- und Zahlungsabwicklung.
5.7. Verbot der Aufrechnung und der Zurückbehaltung. Der Auftraggeber ist selbst bei konnexen Forderungen nicht berechtigt, die eigenen Forderungen gegen Forderungen von Windhund aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von Windhund schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht zugunsten des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
5.8. Zahlungsverzug. Für den Fall verspäteter Zahlung sind die zwischen Unternehmern gültigen gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9 % per anno zu bezahlen. Der Auftraggeber hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.
5.9. Fortgesetzter Zahlungsverzug. Nach erfolgloser Mahnung des Auftraggebers unter Setzung einer zumindest 7-tägigen Nachfrist ist Windhund berechtigt, die Erbringung noch nicht bezahlter Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Honorarforderungen vorübergehend einstellen. Unabhängig von diesen Möglichkeiten kann Windhund selbstverständlich auch sofort nach Ablauf der Fälligkeit Klage bei Gericht einreichen.
6. Auftragsverarbeitung
6.1. Verantwortlicher: Der Kunde ist in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitarbeiter des Kunden im Rahmen des Gesundheitsmanagements und damit auch in Bezug auf die Verarbeitung dieser Daten im Rahmen der von Windhund betriebenen Plattform als Bestandteil dieses Gesundheitsmanagements datenschutzrechtlicher Verantwortlicher.
6.2. Auftragsverarbeiter: Windhund ist als Dienstleister, welcher die Plattform betreibt und darüber im Auftrag des Kunden diese Daten verarbeitet, Auftragsverarbeiter.
6.3. Verarbeitungsgegenstand: Die Verarbeitung ist Bestandteil des Gesundheitsmanagements im Unternehmen des Kunden und dient dazu, den Mitarbeitern des Kunden Gesundheitsinhalten zugänglich zu machen. Der Gegenstand der Verarbeitung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von Windhund 365 und den sich daraus ergebenden Möglichkeiten.
6.4. Zweck der Verarbeitung: Der einzige Zweck der Verarbeitung ist die Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter des Kunden.
6.5. Art der Verarbeitung: Die Erfassung von Daten erfolgt über eine Clientsoftware (Webbrowser), welche auf Endgeräten des Kunden oder dessen Mitarbeitern installiert ist. Die weitere Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen der Windhund Plattform.
6.6. Dauer der Verarbeitung: Die Dauer der Verarbeitung ist mit der Laufzeit dieses Vertrages befristet.
6.7. Art der personenbezogenen Daten: Verarbeitet werden Logindaten, Daten über die Inanspruchnahme der Inhalte der Plattform und Website-Analysedaten.
6.8. Kategorien betroffener Personen: Die Verarbeitung betrifft Mitarbeiter des Kunden.
6.9. Rechtskonformität: Es sind insbesondere Artikel 28 Absätze 2, 3 und 4 DSGVO sowie die darin enthaltenen Verweisungen zu beachten.
6.10. Weisungsgebundenheit: Windhund verarbeitet die personenbezogenen Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, auch in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation, sofern Windhund nicht durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem Windhund unterliegt, hierzu verpflichtet ist; in einem solchen Fall teilt Windhund dem Kunden diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
6.11. Vertraulichkeitsverpflichtung: Windhund gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben.
6.12. Technische und organisatorische Maßnahmen: Windhund ergreift alle gemäß Artikel 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen. Dazu hat Windhund insbesondere einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, interne Verhaltensregeln aufzustellen und laufend eine Risikoanalyse vorzunehmen, ein Datensicherheitskonzept zu führen, die sich daraus ergebenden Datensicherheitsmaßnahmen umzusetzen und die Umsetzung zu evaluieren. Der Kunde hat das Recht, in die Grobfassung der Dokumentation Einsicht zu nehmen.
6.13. Betroffenenrechte: Windhund unterstützt angesichts der Art der Verarbeitung den Kunden nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der in Kapitel III DSGVO genannten Rechte der betroffenen Person nachzukommen. Soweit dafür bei Windhund Kosten anfallen, hat der Kunde diese nach Aufwand zu tragen.
6.14. Sicherheit der Verarbeitung: Windhund unterstützt unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihr zur Verfügung stehenden Informationen den Kunden bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten.
6.15. Abschluss der Verarbeitung: Windhund hat nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Kunden entweder zu löschen oder zurückzugeben, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht.
6.16. Nachweispflicht: Windhund stellt dem Kunden alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in diesem Artikel niedergelegten Pflichten zur Verfügung und ermöglicht und trägt zu Überprüfungen — einschließlich Inspektionen –, die vom Kunden oder einem anderen von diesem beauftragten Prüfer durchgeführt werden, bei. Soweit dafür bei Windhund Kosten anfallen, hat der Kunde diese nach Aufwand zu tragen. Der Kunde bzw. ein von diesem beauftragter Prüfer hat sich vor Überprüfungen, welche zur Einsicht in fremde Daten führen kann, zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Einsicht in Source Codes und andere Betriebsgeheimnisse von Windhund.
6.17. Informationspflicht: Windhund informiert den Kunden unverzüglich, falls er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder gegen andere Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten verstößt.
6.18. Verwendung von Subauftragsverarbeitern: Windhund ist generell berechtigt, zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten Subauftragsverarbeiter zu beschäftigen. Die Heranziehung von Subauftragsverarbeitern ist jedoch in jedem Einzelfall dem Kunden so zeitgerecht mitzuteilen, dass dieser dagegen Einspruch erheben kann. Nur im Fall einer Situation, die ein sofortiges Handeln notwendig macht, wie der spontane Ausfall eines Subunternehmers, ist Windhund berechtigt, sofort andere Subauftragsverarbeiter einzusetzen und dies dem Kunden erst ohne Verzögerung im Nachhinein mitzuteilen. Im Fall eines Einspruches werden Windhund und der Kunde versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. In der Praxis wird dies nur möglich sein, wenn die Gründe des Kunden nicht individueller Natur sind, sondern faktisch alle oder eine Vielzahl der Kunden von Windhund betrifft, welche den Windhund Plattformen nutzen, da das zugrundeliegende Software-as-a-Service-Modell und dessen Kostenstruktur keine Individuallösungen zulässt. Ist keine einvernehmliche Lösung möglich, dann hat Windhund vor der Heranziehung des neuen Auftragsverarbeiters die Auftragsverarbeitung für den Kunden einzustellen.
6.19. Pflichten von Subunternehmern: Nimmt Windhund die Dienste eines weiteren Auftragsverarbeiters in Anspruch, um bestimmte Verarbeitungstätigkeiten im Namen des Kunden auszuführen, so werden diesem weiteren Auftragsverarbeiter im Wege eines Vertrags dieselben Datenschutzpflichten auferlegt, die in dem Vertrag zwischen dem Kunden und Windhund festgelegt sind, wobei insbesondere hinreichende Garantien dafür geboten werden müssen, dass die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung entsprechend den Anforderungen der DSGVO erfolgt.
6.20. Haftung für Subunternehmer: Kommt der weitere Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet Windhund gegenüber dem Kunden für die Einhaltung der Pflichten jenes anderen Auftragsverarbeiters.
6.21. Subauftragsverarbeiter: Derzeit sind folgende Subauftragsverarbeiter im Einsatz, diese werden vom Kunden durch den Abschluss dieses Vertrages genehmigt:
Unternehmen | Zweck |
FLAVE GmbH Olympiaplatz 2 / 4th Floor / Door 1 1020 Wien Österreich | Hosting Webplattform |
easybill GmbH Düsselstr. 21 41564 Kaarst Deutschland | Rechnungserstellung |
Hubspot Inc. Angemessenheitsbeschluss, der im Rahmen des Trans-Atlantic Data Privacy Framework (TADPF) | E-Mail Newsletter Versand |
IONOS SE Elgendorfer Str. 57 56410 Montabaur Deutschland | Hosting Webplattform QR Trainer:in |
typo-wimmer GmbH Schlossstraße 38 5023 Salzburg Österreich | Hosting Webplattform |
7. Haftung
7.1. Eingriffe des Auftraggebers. Wenn der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen von Windhund eingreift oder undokumentierte oder für Windhund nicht mehr leicht nachverfolgbare Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von Windhund, z.B. zur Fertigstellung, Nachprüfung, Dokumentation, Mängelfeststellung, Mängelzuordnung, Mängelbehebung.
7.2. Rügeverpflichtung. Der Auftraggeber hat allfällige Mängel bzw. Schäden binnen 8 Tagen schriftlich zu rügen. Die Rüge des Auftraggebers hat den Mangel bzw. die Schäden detailliert und nachvollziehbar zu beschreiben. Bei Mängeln bzw. Schäden, die nicht ständig auftreten, sind die exakten Zeiten und Rahmenbedingungen des Auftretens der Mängel oder Schäden anzuführen. Der Auftraggeber hat Windhund alle zur Untersuchung und Behebung der Mängel bzw. Schäden erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge der Mängel durch den Auftraggeber ist die Geltendmachung von Garantie-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie von Ansprüchen aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere von Regressansprüchen, des Auftraggebers ausgeschlossen.
7.3. Gewährleistung. Das Recht auf Gewährleistung und das Recht zum Gewährleistungs- Regress sind auf sechs Monate ab Übergabe beschränkt. Abweichungen von technischen ÖNORMEN oder dem Stand der Technik berechtigen den Auftraggeber keinesfalls zu einem Anspruch, wenn eine ausreichende Funktionalität des Werkes gegeben ist. Dem Auftraggeber steht das Recht auf Verbesserung oder Austausch bzw. bei nicht wesentlichen Mängeln auch auf Preisminderung oder bei wesentlichen Mängeln auch auf Wandlung nach Wahl von Windhund zu. Durch die Behebung des Mangels wird die Gewährleistungsfrist weder verlängert noch beginnt sie für den von der Mängelbehebung betroffenen Leistungsteil neu zu laufen.
7.4. Aktualisierungspflicht. Die Aktualisierungspflicht gemäß § 7 VGG wird ausgeschlossen.
7.5. Irrtum, Verkürzung über die Hälfte. Das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte ist ausgeschlossen.
7.6. Schadenersatz und sonstige Ansprüche. Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere Regressansprüche, des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Windhund beruhen. Derartige Ansprüche verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung. Von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen.
7.7. Schutzwirkung zugunsten Dritter. Ausdrücklich vereinbart wird, dass dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet.
7.8. Haftung bei vereinbarten Fremdleistungen. Jene Dritten, welche die vereinbarten Fremdleistungen erbringen, sind keine Erfüllungsgehilfen von Windhund, nicht bei der Verfolgung der Interessen von Windhund tätig und damit auch nicht in den Risikobereich von Windhund einbezogen. Für die vereinbarten Fremdleistungen selbst, nicht jedoch für die fachgerechten Beauftragung, Koordinierung und Bearbeitung derselben, ist somit jegliche verschuldensabhängige Haftung von Windhund zusätzlich auf das Auswahlverschulden reduziert und jegliche verschuldensunabhängige Haftung von Windhund ausgeschlossen. Werden die Fremdleistungen auf Weisung des Auftraggebers herangezogen, also durch diesen ausgewählt, dann ist jegliche Haftung von Windhund ausgeschlossen.
7.9. Haftung bei der Verwendung von Services und Komponenten Dritter. Soweit Windhund vereinbarungsgemäß auf Services und Komponenten Dritter aufbaut, ist jegliche verschuldensunabhängige Haftung von Windhund für die Services und Komponenten dieser Dritten ausgeschlossen und jegliche verschuldensabhängige Haftung zusätzlich auf das Auswahlverschulden reduziert.
7.10. Haftung bei kostenlosen Leistungen. Soweit Windhund Leistungen oder Leistungsteile kostenlos erbringt, ist jegliche Haftung für diese Leistungsteile ausgeschlossen
7.11. Beweislast. Eine Beweislastumkehr zu Lasten von Windhund ist ausgeschlossen. Insbesondere das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens sind vom Auftraggeber zu beweisen.
7.12. Nachfrist. Im Fall der nicht vereinbarungsgemäßen Vertragserfüllung ist der Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigt, wenn dieser Windhund schriftlich eine angemessene, zumindest aber vierzehntägige Nachfrist gewährt hat. Dies gilt auch für die Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund.
7.13. Vertragsrücktritt. Ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber ist schriftlich zu erklären.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Anzuwendendes Recht. Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen dem Auftraggeber und Windhund ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.
8.2. UN-Kaufrecht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
8.3. Vertrags-ÖNORM. Sofern vertragliche ÖNORMEN nicht ausdrücklich vereinbart wurden, gelten diese auch nicht.
8.4. Gerichtsstand. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Windhund und dem Auftraggeber wird das sachlich zuständige österreichische Gericht für Salzburg vereinbart. Windhund ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand von Windhund und des Auftraggebers berechtigt.
VERTRAGSDATENSCHUTZERKLÄRUNG
1. Datenschutz durch Windhund. Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers bzw. dessen betroffener Mitarbeiter (im Folgenden kurz Auftraggeber) erfolgt durch die Windhund GmbH, Handelszentrum 16, 5101 Bergheim, Österreich zum Zweck der Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs 1 lit b DSGVO (Vertragserfüllung, Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen z.B. Angebotslegung), Art. 6 Abs 1 lit c (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung z.B. Rechnungslegung) sowie gemäß Art. 6 Abs 1 lit f (berechtigtes Interesse von Windhund z.B. Dokumentation der Geschäftsbeziehung). Werden im Rahmen des Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten besonderer Kategorien (z.B. Gesundheitsdaten) verarbeitet, erfolgt diese Verarbeitung ausschließlich für im Vorhinein ausdrücklich festgelegte Zwecke und nur aufgrund einer Einwilligung des Betroffenen gemäß Art. 9 Abs 2 lit a DSGVO.
2. Weiterverarbeitung. Es erfolgt eine mit dem Zweck der Vertragserfüllung zu vereinbarende Weiterverarbeitung gemäß Art. 6 Abs 4 DSGVO der Kontaktdaten des Auftraggebers zum Zweck des Direktmarketings in nicht einwilligungspflichtigen Formen wie dem adressierten postalischen Versand von Werbung.
3. Elektronische Direktwerbung. Eine Verarbeitung zum Zweck des Direktmarketings in einwilligungspflichtigen Formen wie z.B. dem elektronischen Versand von Werbung oder der Schaltung personenbezogener Werbeanzeigen erfolgt nur aufgrund einer zusätzlichen freiwilligen Einwilligung des Auftraggebers gemäß Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO.
4. Verpflichtende Datenbereitstellung / Folgen der Nichtbereitstellung. Es besteht keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bereitstellung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers. Stellt der Auftraggeber, die von Windhund zur Vertragserfüllung benötigten personenbezogenen Daten jedoch vor Vertragsabschluss Windhund nicht zur Verfügung, hat dies zur Folge, dass Windhund dem Auftraggeber kein Angebot unterbreiten kann bez. Kein Vertragsabschluss zwischen Windhund und dem Auftraggeber zustande kommt. Auch zur Erteilung der Einwilligung in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers besteht keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung. Die Nichterteilung der Einwilligung hätte je nach Einwilligung entweder zur Folge, dass entweder kein Vertragsabschluss zwischen Windhund und dem Auftraggeber zustande kommt oder, dass der Auftraggeber keine Direktwerbung in einwilligungspflichtigen Formen erhält.
5. Weitergabe. Sämtliche Daten unterliegen der vereinbarten bzw. gesetzlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit und dem Schutz personenbezogene Daten. Es erfolgt eine Weitergabe der personenbezogenen Daten des Auftraggebers, nur an nachstehend angeführte Empfänger oder Empfängerkategorien:
- Banken und Zahlungsdienstanbieter (Zahlungsabwicklung)
- Versanddienstleister (Versand von Waren und Rechnungen)
- Steuerberater (Buchführung gemäß UGB/BAO, Erstellung eines Jahresabschlusses)
- Inkassobüros (Forderungsbetreibung)
- Rechtsanwälte (im Falle der Geltendmachung von vertraglichen oder gesetzlichen Rechtsansprüchen)
Eine Weitergabe an sonstige, nicht in dieser Liste genannte Empfänger erfolgt nur aufgrund gesetzlicher Grundlage bzw. in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
6. Weltweite Verarbeitung. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers durch Windhund erfolgt – sofern möglich - ausschließlich in der Europäischen Union. Eine Verarbeitung oder Übermittlung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers in Drittstaaten erfolgt nur
- sofern diese entweder zur Erfüllung des Vertrages zwischen Windhund und dem Auftraggeber erforderlich ist (Art. 49 Abs 1 lit b DSGVO), oder
- sofern diese zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen auf Antrag des Auftraggebers erforderlich ist (Art. 49 Abs 1 lit b DSGVO), oder
- nach Unterrichtung der möglichen Risken der Datenverarbeitung durch Windhund in demjenigen Drittstaaten, in dem die Datenverarbeitung geplant ist und ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers gemäß Artikel 49 Abs 1 lit a DSGVO.
7. Speicherdauer. Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden zum Zweck der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen gemäß § 132 Abs 1 BAO für zumindest sieben Jahre aufbewahrt. Darüber hinaus findet eine Speicherung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers zum Zweck der Dokumentation und der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bis zu maximal dreißig Jahre nach Abschluss der Aufträge statt. Sofern zwischen Windhund und dem Auftraggeber kein Vertragsabschluss erfolgte, werden die personenbezogenen Daten des Auftraggebers zum Zweck der Dokumentation der Geschäftsbeziehung für voraussichtlich zwölf Monate aufbewahrt.
8. Widerrufsrecht. Der Auftraggeber hat das Recht, eine von diesem erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Im Fall der schriftlichen Erteilung der Einwilligung kann der Widerruf nur schriftlich erfolgen, im Fall der Einwilligung in den Erhalt elektronischer Werbung kann dies gegebenenfalls auch durch Klick auf den Abmeldelink erfolgen. Im Fall des Widerrufs der Einwilligung wird die Verarbeitung, sofern keine andere Rechtsgrundlage besteht, eingestellt. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten wird durch den Widerruf nicht berührt.
9. Widerspruchsrecht. Der Auftraggeber hat das Recht, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Direktwerbung zu widersprechen. Im Fall des Widerspruchs werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr zum Zweck der Direktwerbung verarbeitet.
10. Betroffenenrechte. Der Auftraggeber hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht zur Beschwerde bei der Datenschutzbehörde. Die Kontaktdaten der Österreichischen Datenschutzbehörde lauten: Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien, Telefon: +43 1 531 152 - 0, E- Mail: [email protected].
Zuletzt aktualisiert: 20.05.2025