Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten ausschließlich für Auftraggeber der Windhund GmbH (im Folgenden „Windhund“) und regeln den Abschluss, den Inhalt und die Abwicklung von Verträgen und Angebotsabschlüssen zwischen der Windhund GmbH und ihren Kunden. (im Folgenden „Kunden“). Es gelten die in den AGBs aufgeführten Bedingungen, es sei denn es wurden im Angebot abweichende Bedingungen festgehalten, dann gelten die Bedingungen des Angebots.

Windhund betreibt mit Windhund 365 eine digitale Plattform für Live-Vorträge. Der Zugang zu Windhund 365 ist exklusiv für Unternehmen möglich, welche ihren Mitarbeitern damit ein Angebot zur Weiterbildung und Förderung der Gesundheit zur Verfügung stellen wollen. Die Kunden erhalten über Windhund 365 einen Zugang zur Plattform, welchen sie wiederum ihren Mitarbeitern (im Folgenden „Mitarbeiter“ genannt) zur Verfügung stellen können.

Grundlagen

  1. Windhund: Windhund ist Entwickler und Betreiber von Windhund 365 und damit Auftragnehmer des Kunden und datenschutzrechtlicher Auftragsverarbeiter des Kunden.
  2. Kunde: Der Kunde muss Unternehmer sein, sohin kein Verbraucher, und bezieht über den Verkäufer Windhund 365. Der Kunde ist datenschutzrechtlicher Verantwortlicher in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Gesundheitsmanagements in seinem Unternehmen.
  3. Mitarbeiter: Der Kunde ist berechtigt, seinen Mitarbeitern während des aufrechten Arbeitsvertrages Zugang zu Windhund 365 zu gewähren. Die Mitarbeiter sind Vertragspartner des Kunden, nicht jedoch von Windhund. Datenschutzrechtlich sind die Mitarbeiter Betroffene. Der Kunde gewährt seinen Mitarbeitern Zugang zu Windhund 365, indem der Kunde den Mitarbeitern einen von Windhund erzeugten Zugangslink übermittelt.
  4. Windhund 365: Windhund 365 ist eine Plattform für Live-Vorträge und Aufzeichnungen, zum Gesundheitsmanagement und der Weiterbildung von Mitarbeiten in Unternehmen. Sämtliche von Windhund zur Verfügung gestellten gesundheitsbezogenen Inhalte werden mit entsprechend qualifizierten Fachleuten und Experten produziert. Die Inhalte können jedoch eine individuelle Untersuchung, Diagnostizierung und Verordnung durch Ärzte, Therapeuten und andere Fachleute nicht ersetzen. Der Kunde und dessen Mitarbeiter haben sich vor der Anwendung der Inhalte selbst zu vergewissern, dass die Anwendung ihre Gesundheit fördert und nicht beeinträchtigt.
  5. SaaS – Software-as-a-Service: Windhund 365 wird in Form des „Software-as-a-Service“-Modells betrieben. Windhund stellt sohin dem Kunden die Software und die zu deren Betrieb notwendige serverseitige Infrastruktur während der Vertragsdauer als Dienstleistung zur Verfügung. Sämtliche Rechte an Windhund 365 und dessen Inhalten bleiben bei Windhund.
  6. Clientsoftware: Der Zugriff auf die Livestreaming Oberfläche von Windhund 365 erfolgt über einen Webbrowser. Der Zugriff kann auch über die mobile Version eines Webbrowsers erfolgen.  Voraussetzung für die Nutzung des Zugriffs via ist die Einhaltung der jeweils aktuellen, laufend an technische Neuerungen angepassten Systemvoraussetzungen.

Service Level

  1. Weiterentwicklung: Windhund entwickelt Windhund 365 sowie die dahinterstehende Software und Infrastruktur laufend technisch und inhaltlich weiter. Dabei ist Windhund sowohl berechtigt, neue Funktionen, Formate und Inhalte einzuführen als auch bestehende Funktionen, Formate und Inhalte zu verändern oder einzustellen. Individuelle Anpassungen für einzelne Kunden sind nicht möglich. Soweit Anregungen von Kunden aufgegriffen und umgesetzt werden, überträgt der Kunde eventuelle damit verbundene Rechte des Kunden umfassend aber nicht exklusiv an Windhund, damit Windhund das Resultat allen Kunden zur Verfügung stellen kann.
  2. Deployments: Zur Sicherstellung, dass Fehler in neuen Funktionen einerseits umgehend behandelt werden können und andererseits zu keinen merkbaren Störungen führen, erfolgen Deployments zur Einführung neuer Funktionen der Web Applikation grundsätzlich von Montag bis Donnerstag vor 10:00 Uhr und nach 18:00 Uhr; dies jedoch nur, wenn der nächste Tag ein Werktag ist. Deployments zur Fehlerbehebung erfolgen nach Ermessen des Entwicklungsteams auch zu anderen Zeiten.
  3. Eskalationsstufen bei eingeschränkter Produktleistung: „Show-Stopper“ werden von Windhund umgehend behandelt; dies geschieht auch außerhalb der normalen Wartungs- und Deploymentzeiten. „Show-Stopper“ bedeutet, dass Kern-Funktionalitäten des Leistungsumfangs von Windhund 365 nicht nutzbar sind. „Criticals“ werden von Windhund nach Möglichkeit im nächsten Entwicklungszyklus behandelt. „Criticals“ bedeutet, dass Kern-Funktionalitäten des Leistungsumfangs von Windhund 365 eingeschränkt nutzbar sind. Darunter fällt etwa die Verfügbarkeit einzelner Videobeiträge oder Unterseiten. Für eine Einschätzung der Eskalationsstufe zieht Windhund unter anderem folgende Kriterien heran: Welche Komponente ist betroffen? Wie stark ist die Komponente betroffen? Ist die Funktionalität eingeschränkt oder komplett unbenutzbar? Wirkt sich das Verhalten negativ auf die Performance aus? Wie oft tritt der Fehler auf? Relativ zum Anfragenvolumen / Besucherzahl? Wie viele Endkunden sind betroffen? Gibt es einen Workaround? Wie viele Unternehmen sind betroffen? Wie oft wird der Fehler von Kunden gemeldet?
  4. Betrieb und Verfügbarkeit: Die von Windhund bereitgestellten Applikationen sind 24 Std./Tag, 7 Tage/Woche verfügbar. Ihre durchschnittliche Verfügbarkeit im Monat beträgt mindestens 99,0%. Bei Nichterreichung der durchschnittlichen Verfügbarkeit kann der Kunde für den betroffenen Monat eine Reduktion der Kosten aliquot zum Ausmaß der nicht erreichten Verfügbarkeit fordern.
  5. Hilfeseiten: Die erste Anlaufstelle für Fragen des Kunden und dessen Mitarbeiter sind die Hilfeseiten von Windhund.
  6. Support: Für Fragen, welche über die Hilfeseiten nicht gelöst werden können, steht dem Kunden und dessen Mitarbeitern ein Supportsystem zur Verfügung. Der Support erfolgt über ein Ticketsystem. Ein Ticket wird durch eine E-Mail des Kunden an [email protected] generiert. Das jeweilige E-Mail erhält von Windhund eine eigene ID. Durch die ID-Zuweisung wird das Ticket eindeutig identifiziert und der Verlauf kann nachverfolgt werden. Die Tickets werden von Montag bis Freitag (ausgenommen österreichische und deutsche bundesweite Feiertage) von 09:00 bis 17:00 Uhr innerhalb der Antwortzeit bearbeitet. Als Antwortzeit gilt jene Zeitspanne, die zwischen Erstellung eines „Tickets“ und der individuellen, konkret auf die Anfrage des Kunden eingehenden Antwort eines Windhund Support-Mitarbeiters an den Kunden maximal verstreichen darf. Die Antwortzeit beträgt 1 Stunde, wenn das System oder ein wichtiger Dienst in Gänze nicht benutzbar ist oder wenn wichtige betriebliche Abläufe zum Erliegen kommen. (Priorität 1), 3 Stunden, wenn das System oder ein wichtiger Dienst teilweise nicht benutzbar ist oder wenn wichtige betriebliche Abläufe eingeschränkt sind und keine Workarounds zur Verfügung stehen. (Priorität 2), 48 Stunden, wenn das System trotz gemeldeter Fehler uneingeschränkt oder mit kurzfristigen Workarounds weiter genutzt werden kann. (Priorität 3)

Kosten

  1. Entgelt: Die Höhe des Entgelts ist abhängig vom jeweils gewählten Angebot. Das Entgelt versteht sich als Nettoentgelt zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Das Entgelt wird zu Beginn des jeweiligen Nutzungszeitraums abgerechnet und nach Rechnungserstellung mit der von dem Kunden angegebenen Zahlungsmethode abgebucht.
  2. Zahlungsverzug: Für den Fall verspäteter Zahlung sind die zwischen Unternehmern gültigen gesetzlichen Zinsen per anno zu bezahlen. Der Kunde hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen. Zudem ist Windhund berechtigt, den Zugang zu Windhund 365 im Fall der verspäteten Zahlung für den Kunden und dessen Mitarbeiter zu sperren.

Vertragsdauer

  1. Die Vertragsdauer beginnt mit Freischaltung des Windhund 365 Zugangs und wird über den im Angebot angegebenen Nutzungszeitraum abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch jeweils um einen Verlängerungszeitraum gleicher Dauer, wenn es nicht schriftlich innerhalb der Kündigungsfrist vor Ende des angegebenen Nutzungszeitraums vom Kunden oder von Windhund gekündigt wird.
  2. Ordentliche Kündigung: Die ordentliche Kündigung ist unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit möglich.
  3. Außerordentliche Kündigung: Die außerordentliche Kündigung ist aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung möglich. Der Kunde hat davor eine angemessene, zumindest jedoch 14-tägige Nachfrist zu Beseitigung des wichtigen Grundes durch Windhund zu setzen.

Auftragsverarbeitung

  1. Verantwortlicher: Der Kunde ist in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitarbeiter des Kunden im Rahmen des Gesundheitsmanagments und damit auch in Bezug auf die Verarbeitung dieser Daten im Rahmen von Windhund 365 als Bestandteil dieses Gesundheitsmanagements datenschutzrechtlicher Verantwortlicher.
  2. Auftragsverarbeiter: Windhund ist als Dienstleister, welcher Windhund 365 betreibt und mittels Windhund 365 im Auftrag des Kunden diese Daten verarbeitet, Auftragsverarbeiter.
  3. Verarbeitungsgegenstand: Die Verarbeitung ist Bestandteil des Gesundheitsmanagements im Unternehmen des Kunden und dient dazu, den Mitarbeitern des Kunden Gesundheitsvorträge zugänglich zu machen. Der Gegenstand der Verarbeitung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von Windhund 365 und den sich daraus ergebenden Möglichkeiten..
  4. Zweck der Verarbeitung: Der einzige Zweck der Verarbeitung ist die Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter des Kunden.
  5. Art der Verarbeitung: Die Erfassung von Daten erfolgt über eine Clientsoftware (Webbrowser), welche auf Endgeräten des Kunden oder dessen Mitarbeitern installiert ist. Die weitere Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen von Windhund Workplace.
  6. Dauer der Verarbeitung: Die Dauer der Verarbeitung ist mit der Laufzeit dieses Vertrages befristet.
  7. Art der personenbezogenen Daten: Verarbeitet werden Logindaten, Daten über die Inanspruchnahme der Inhalte von Windhund Workplace und Website-Analysedaten.
  8. Kategorien betroffener Personen: Die Verarbeitung betrifft Mitarbeiter des Kunden.
  9. Rechtskonformität: Es sind insbesondere Artikel 28 Absätze 2, 3 und 4 DSGVO sowie die darin enthaltenen Verweisungen zu beachten.
  10. Weisungsgebundenheit: Windhund verarbeitet die personenbezogenen Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, auch in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation, sofern Windhund nicht durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem Windhund unterliegt, hierzu verpflichtet ist; in einem solchen Fall teilt Windhund dem Kunden diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
  11. Vertraulichkeitsverpflichtung: Windhund gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben.
  12. Technische und organisatorische Maßnahmen: Windhund ergreift alle gemäß Artikel 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen. Dazu hat Windhund insbesondere einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, interne Verhaltensregeln aufzustellen und laufend eine Risikoanalyse vorzunehmen, ein Datensicherheitskonzept zu führen, die sich daraus ergebenden Datensicherheitsmaßnahmen umzusetzen und die Umsetzung zu evaluieren. Der Kunde hat das Recht, in die Grobfassung der Dokumentation Einsicht zu nehmen.
  13. Betroffenenrechte: Windhund unterstützt angesichts der Art der Verarbeitung den Kunden nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der in Kapitel III DSGVO genannten Rechte der betroffenen Person nachzukommen. Soweit dafür bei Windhund Kosten anfallen, hat der Kunde diese nach Aufwand zu tragen.
  14. Sicherheit der Verarbeitung: Windhund unterstützt unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihr zur Verfügung stehenden Informationen den Kunden bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten.
  15. Abschluss der Verarbeitung: Windhund hat nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Kunden entweder zu löschen oder zurückzugeben, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht.
  16. Nachweispflicht: Windhund stellt dem Kunden alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in diesem Artikel niedergelegten Pflichten zur Verfügung und ermöglicht und trägt zu Überprüfungen — einschließlich Inspektionen –, die vom Kunden oder einem anderen von diesem beauftragten Prüfer durchgeführt werden, bei. Soweit dafür bei Windhund Kosten anfallen, hat der Kunde diese nach Aufwand zu tragen. Der Kunde bzw. ein von diesem beauftragter Prüfer hat sich vor Überprüfungen, welche zur Einsicht in fremde Daten führen kann, zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Einsicht in Source Codes und andere Betriebsgeheimnisse von Windhund.
  17. Informationspflicht: Windhund informiert den Kunden unverzüglich, falls er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder gegen andere Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten verstößt.
  18. Verwendung von Subauftragsverarbeitern: Windhund ist generell berechtigt, zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten Subauftragsverarbeiter zu beschäftigen. Die Heranziehung von Subauftragsverarbeitern ist jedoch in jedem Einzelfall dem Kunden so zeitgerecht mitzuteilen, dass dieser dagegen Einspruch erheben kann. Nur im Fall einer Situation, die ein sofortiges Handeln notwendig macht, wie der spontane Ausfall eines Subunternehmers, ist Windhund berechtigt, sofort andere Subauftragsverarbeiter einzusetzen und dies dem Kunden erst ohne Verzögerung im Nachhinein mitzuteilen. Im Fall eines Einspruches werden Windhund und der Kunde versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. In der Praxis wird dies nur möglich sein, wenn die Gründe des Kunden nicht individueller Natur sind, sondern faktisch alle oder eine Vielzahl der Kunden von Windhund betrifft, welche Windhund Workplace nutzen, da das zugrundeliegende Software-as-a-Service-Modell und dessen Kostenstruktur keine Individuallösungen zulässt. Ist keine einvernehmliche Lösung möglich, dann hat Windhund vor der Heranziehung des neuen Auftragsverarbeiters die Auftragsverarbeitung für den Kunden einzustellen.
  19. Pflichten von Subunternehmern: Nimmt Windhund die Dienste eines weiteren Auftragsverarbeiters in Anspruch, um bestimmte Verarbeitungstätigkeiten im Namen des Kunden auszuführen, so werden diesem weiteren Auftragsverarbeiter im Wege eines Vertrags dieselben Datenschutzpflichten auferlegt, die in dem Vertrag zwischen dem Kunden und Windhund festgelegt sind, wobei insbesondere hinreichende Garantien dafür geboten werden müssen, dass die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung entsprechend den Anforderungen der DSGVO erfolgt.
  20. Haftung für Subunternehmer: Kommt der weitere Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet Windhund gegenüber dem Kunden für die Einhaltung der Pflichten jenes anderen Auftragsverarbeiters.
  21. Subauftragsverarbeiter: Derzeit sind folgende Subauftragsverarbeiter im Einsatz, diese werden vom Kunden durch den Abschluss dieses Vertrages genehmigt

Unternehmen

Zweck

easybill GmbH
Düsselstr. 21
41564 Kaarst
Deutschland

Rechnungserstellung

FLAVE GmbH

Olympiaplatz 2 / 4th Floor / Door 1

1020 Vienna

Österreich

Hosting Webplattform

Mailjet GmbH
Alt-Moabit 2
10557 Berlin
Deutschland

E-Mail Versand

Scolution GmbH & Co. KG
Gaildorfer Str. 12
74523 Schwäbisch Hall
Deutschland

Hosting Ticketing

 

 

Datenschutzinformationen zu diesem Vertrag

  1. Daten aus diesem Vertrag: Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden zum Zweck der Vertragserfüllung durch Windhund erfolgt auf Grundlage des Vertragsverhältnisses bis zur Beendigung des Vertrages und aller sich daraus ergebenden Ansprüche. Darüber hinaus erfolgt eine Verarbeitung nur zum Zweck der Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungsverpflichtung im Rahmen der Bundesabgabenordnung bis zum Ende der Aufbewahrungsverpflichtung.
  2. Betroffenenrechte: Der Auftraggeber bzw. dessen betroffene Mitarbeiter haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht zur Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Haftung

  1. Gewährleistung: Fehler sind gemäß der Fehlerklassen zu beheben. Solange die zugesagte Verfügbarkeit nicht unterschritten wird, entsteht kein Anspruch auf Preisminderung oder Vertragsrücktritt. Eine Verfügbarkeit unter 99% berechtigt den Kunden zu einer Kürzung des Entgelts im selben Ausmaß, wie die zusagte Verfügbarkeit unterschritten wird. Eine Verfügbarkeit unter 97% berechtigt den Kunden zum Rücktritt vom Vertrag.
  2. Schadenersatz: Windhund haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Windhund, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Windhund beruhen sowie für Schäden, die durch Fehlen einer von Windhund garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden oder bei arglistigem Verhalten von Windhund. Des Weiteren haftet Windhund unbeschränkt für Schäden, die durch Windhund oder einem seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Bei der leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Windhund außer in den vorher genannten Fällen der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Im Übrigen ist eine Haftung von Windhund ausgeschlossen.
  3. Haftung des Kunden: Der Kunde hält Windhund bezüglich der vom Kunden und dessen Mitarbeitern in Windhund 365 gespeicherten Daten schad- und klaglos.

Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort: Erfüllungsort ist der Sitz von Windhund.
  2. Änderungen: Alle Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform.
  3. Unwirksamkeit: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchsetzbar sein, beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzung der übrigen Bestimmungen. In einem solchen Fall werden die unwirksamen und undurchsetzbaren Bestimmungen durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der zu errichtenden Bestimmung möglichst nahekommt.
  4. Rechtsnachfolge: Sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gehen beiderseits auf Rechtsnachfolger der Vertragsteile über.
  5. Anzuwendendes Recht: Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen Windhund und dem Kunden ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  6. Gerichtsstand: Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Windhund und dem Kunden wird das sachlich zuständige Gericht in Salzburg vereinbart. Windhund ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden berechtigt.